OKP steht für obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Die Leistungen bei der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Die einzigen Unterschiede zwischen den Krankenkassen sind der Service und der Preis. Der Preis kann je nach Kasse, Modell, Ort und Selbstbehalt um mehrere tausend Franken im Jahr variieren.
Viele Kassen in der Schweiz haben wenig Eigenmittel, dies führt dazu das die Prämien Jahr um Jahr enorm steigen. Die Dienstleistung Nanobalance arbeitet nur mit Krankenkassen zusammen die genügende Eigenmittel und Reserven haben.

Im Jahr 2001 wurde die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) jeweils von 99 Versicherern angeboten. Heute im Jahre 2019 sind die OKP-Versicherer auf 57 zurückgegangen. Die Versicherer, welche die OKP anbieten, unterscheiden sich stark hinsichtlich ihrer Grösse. Neben meist nur lokal tätigen Versicherern mit unter 1000 versicherten gab es im Jahr 2015 fünf Versicherer, die über 500000 Personen versicherten.

Die Grundversicherung für alle.

Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen sich für die Krankenpflege versichern. So will es das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Das Gesetz regelt detailliert, welche Leistungen die Krankenkassen in der Grundversicherung zu erbringen haben: Es sind die Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Leistungen sind ungenügend und limitiert, obwohl dies auf den ersten Blick nicht so erscheint. Ihn extremen Fällen können Personen ohne Zusatzversicherung eine Familie, oder sich selber in den Ruin treiben.

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Leistungen bei Krankheit

  • Ärztliche Behandlung im Wohnkanton oder am Arbeitsort bei anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Hebammen, Logopäden, Physio und Ergotherapeuten, Krankenschwestern und Krankenpflegern
  • Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spital im Wohnkanton, oder in der Schweiz (Tarif abhängig)
    Krankenpflege zu Hause (Spitex) oder in anerkannten Pflegeheimen
  • ärztlich verordnete Medikamente
  • Beiträge an Hilfsmittel (gemäss Liste „Mittel und Gegenstände“), Rettungs- sowie Transportkosten (absolut ungenügend)
  • ärztliche Massnahmen der Rehabilitation, verordnete Badekuren (ungenügend).
  • Bis 2017 ärztlich ausgeführte anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin.                         
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Leistungen bei Unfall

  • Wie bei Krankheit, sofern keine Unfallversicherung dafür aufkommen muss.

 


Leistungen bei Mutterschaft

  • Gynäkologische Vorsorge; einmal alle 3 Jahre
  •   7 Kontrolluntersuchungen, 2 Ultraschalluntersuchungen bei Schwangerschaft (Unbegrenzt bei Risikoschwangerschaft)
  • Geburt in einem öffentlichen Spital des Wohnkantons in einem Geburtshaus oder zu Haus.
  •  Seit dem 1. März 2014 müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt bei Komplikationen oder Krankheit nicht mehr an den Behandlungskosten beteiligen.
  • Komplikationen während der ersten bis Ende der zwölften Schwangerschaftswoche gelten weiterhin als Krankheit. Die Kostenbeteiligung bleibt während diesem Zeitraum der Schwangerschaft bestehen.
  • Steht das Spital/Geburtshaus Ihrer Wahl nicht auf der Liste des Wohnsitzkantons sollten Sie die Deckung der Kosten mit Ihrer Krankenkasse überprüfen.
  •  Die Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten für Geburtsvorbereitungskurse nur, wenn diese in Gruppen stattfinden und von einer Hebamme durchgeführt werden.
  • Von Ärzten oder Hebammen durchgeführte angeordnete Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft

Nanobalance Schweiz empfiehlt eine unverbindliche neutrale Beratung, oder lassen Sie sich einige massgeschneiderte Offerten von uns erstellen. Klar muss man nicht jedes Jahr wechseln, um 20 Franken im Monat zu sparen. Oder doch? Jeder muss dies selber entscheiden. Nanobalance Schweiz findet, man sollte den Krankenkassen kein Geld verschenken. Oft kann man durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter viel Geld sparen für die gleichen Leistungen.

Nicht nur bei der Grundversicherung, sondern auch bei den Zusatzversicherungen kann man viel Geld sparen und bessere Leistungen in Anspruch nehmen. Wir können Ihnen grosszügige Rabatte auf die Zusatzversicherungen gewähren. Es ist deshalb wichtig sich immer darüber zu informieren, welche die besten Alternativen sind auf dem freien Markt. Wenn Sie das Gefühl haben ihre Prämien sind zu hoch, dann sollten Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung setzen.


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Wissenswertes zur Grundversicherung

Wenn Sie sich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, bleiben Ihnen 3 Monate Zeit um die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Bei einer Anmeldung innerhalb dieser Frist, sind Sie ab Datum der Einreise versichert. Ebenfalls müssen die Prämien bei manchen Krankenkassen rückwirkend auf diesen Termin bezahlt werden. Verpassen Sie den Termin, gilt der Versicherungsschutz erst ab Beitritt. Zusätzlich wird für die verzögerte Anmeldung je nach Krankenkasse eine Gebühr verrechnet. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Zahnbehandlungen sind nicht durch die Grundversicherung gedeckt.

 


Sparmöglichkeiten:

Wer durch einen Arbeitgeber ohnehin versichert ist (Sie arbeiten mehr als 8 Wochenstunden bei gleichem Arbeitgeber), kann zum Beispiel ohne Risiko die Unfalldeckung ausschliessen. Neben der normalen Grundversicherung (Traditionelles Modell), gibt es diverse Sparmodelle, wie dem Hausarzt, Gruppenpraxis, oder verschiedene Telefon Modellen (Beratungshotline). Man kann auch zwischen verschiedene Kostenbeteiligungen von 300 Franken bis 2500 Franken wählen. Um so höher die Kostenbeteiligung, desto tiefer ist der Monatsbeitrag.
Wir beraten Sie gerne und zwar neutral und ohne Interessenskonflikt. Nanobalance Schweiz arbeitet nur mit Kassen zusammen, die genügend Eigenmittel haben, damit es für Sie keine Überraschungen in den folgenden Jahren gibt.